Ernährungstherapie

Eine Ernährungstherapie richtet sich an Personen die bereits eine ernährungsmitbedingte Stoffwechselstörung und/oder Erkrankung bzw. krankheitsbedingte Ernährungsprobleme haben. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einem behandelnden Arzt und dient dazu negative Auswirkungen einer Erkrankung auf den Körper und ggf. die Psyche zu verhindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.

 

Zu folgenden Stoffwechselstörungen und Erkrankungen biete ich Ernährungstherapien an:

  • Laktoseintoleranz
  • Fruktosemalabsorption
  • Ernährung bei Arthrose und anderen entzündlichen Erkrankungen
  • Zöliakie/ Glutenunverträglichkeit
  • Lebemittelallergien
  • Nicht allergische Lebensmittel-Hypersensitvitäten (Pseudoallergien) z.B. Histaminintoleranz 
  • Hypertonie
  • Fettstoffwechselstörungen (erhöhte Cholesterin- und/oder Triglyzeridspiegel)
  • Hyperurikämie und Gicht
  • Osteoporose
  • Glukosetoleranzstörungoder nicht-insulinpflichtiger Diabetes mellitus Typ II 
  • Adipositas
  • Erkrankungen der Schilddrüse

 

Inhalte der Beratungseinheiten:

  • Anamnese (Ernährung, Laborwerte, Symptome, Krankheitsgeschichte, Lebensstil, Familiäre Situation u.a.) 
  • Vermittlung pathophysiologischer Zusammenhänge der Erkrankung
  • Erfassung der Ernährungsgewohnheiten und evtl. Führung eines Symptomtagebuches (Lebensmittelunverträglichkeit und Allergien)
  • professionelle Analyse der Makro- und Mikronährstoffe auf Basis eines 7-Tage-Ernährungsprotokolls
  • bei Bedarf Messung Ihrer Körperzusammensetzung (BIA)
  • Besprechung diättherapeutischer Maßnahmen
  • Besprechung gewünschter und möglicher Ziele (SMARTE-Ziele)
  • Umstellung und Optimierung Ihrer Ernährung nach den Grundsätzen einer ausgewogenen und vollwertigen Ernährung
  • Erarbeitung von alltagstauglichen Handlungsstrategien 
  • Rückfallprophylaxe

 

Die Einzelberatung erfolgt nach dem Prinzip des klientenzentriertem Gespräches (nach Rogers). Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebenssituation und Nutzung Ihrer individuellen Ressourcen verbessern wir Ihr Ernährungs- und Bewegungsverhalten und tragen damit langfristig zu mehr Wohlbefinden und Ihrer Gesunderhaltung bei.

 

 


Möchten Sie eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen?

 

Bei der Ernährungstherapie handelt es sich um eine "Kann-Leistung" der Krankenkassen nach § 43 Nr. 2 SGB V und kann damit als eine geförderte präventive Maßnahme in Anspruch genommen werden. Hierfür benötigen wir eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie von Ihrem behandelndem Arzt ausfüllen lassen können.

 

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dafür mein Kontaktformular oder meine telefonischen Sprechzeiten.