Die einzelnen Maßnahmen der Beratung und Therapie werden in Einheiten berechnet und Ihnen dementsprechend in Rechnung gestellt (1E = 60 Minuten = 80 Euro).
15 Euro
80 Euro
60-80 Euro
90-120 Euro
60-120 Euro
30-40 Euro
je nach Zeitaufwand
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
Die Kosten für eine Ernährungsberatung werden im Rahmen einer Präventionsmaßnahme und bei der Ernährungstherapie (§ 20 und § 20a SGB V) und -therapie (43a SGB V) von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welcher Höhe sie eine Ernährungsberatung bezuschusst.
Sie sind Privatversichert?
Für Privatversicherte gibt es keine einheitlichen Regelungen, diese müssen bei Ihrer Krankenkasse erfragt werden. Hierfür können Sie den Antrag auf Kostenerstattung nutzen.
Die Kosten für Vorträge, Beratungen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Gruppenberatungen und Kurse werden je nach Art, Dauer und Umfang berechnet.
Haben Sie Fragen zu der Kostenplanung oder möchten einen Vergünstigung aufgrund fehlender finanzieller Mittel in Anspruch nehmen?
Gerne lasse ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zu kommen und helfe Ihnen bei der Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse. Ausführliche Fragen beantworte ich Ihnen per Mail oder während meiner telefonischen Sprechzeiten.