Ernährungsberatung

Eine Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Personen oder Personengruppen und findet im Rahmen einer Einzel- oder Gruppenberatung statt. Ziel einer Ernährungsberatung ist es die Ernährungs- und Trinkgewohnheiten so umzustellen, dass ernährungsmitbedingte Erkrankungen, eine Fehl- und Mangelernährung behoben und ein damit einhergehender Nährstoffmangel vermieden wird.

 

Zu folgenden Themengebieten führe ich Einzel- und Gruppenberatungen durch: 

 

  • Gewichtsreduktion bei bestehendem Übergewicht (ZPP zertifiziert)
  • Prävention von Typ 2 Diabetes (ZPP zertifiziert)
  • Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
  • Ernährung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern (Stillen und  Beikost)
  • FODMAP arme Ernährung
  • Ernährung von Säuglingen im Rahmen der Allergieprävention
  • Ernährung des Freizeit- und Leistungssportlers zur Optimierung der körperlichen Leistungsfähigkeit 
  • Ernährung im Alter
  • Fragen zu einer Ernährung bei einer vegetarischen/veganen Kost und anderen speziellen Diätformen wie zum Beispiel „Low Carb“, „Intervall Fasten“ „Metbolic Diet“ u.a

 

Weiter führe ich Ernährungsberatung für...

  • Interessierte, die einfach mal einen "Check-up" und sich "gesünder" ernähren möchten,
  • Kinder und Jugendliche mit Ernährungs- und Gesundheitsproblemen,
  • Personen mit einer speziellen Ernährungsweise wie z.B. einer vegetarischen/veganen Kost
  • u.a. Fragestellungen durch.

 

Die Ernährung des Einzelnen ist bestimmt durch früh erlerntes Verhalten in der Kindheit, geprägt von kulturellen und regionalen Gegebenheiten sowie individuellen Vorlieben und Gewohnheiten. Auf dem Weg zu einem gesunden Lebensstil und Ernährungsverhalten muss die gesamte Lebenswelt des des Menschen berücksichtigt werden, um langfristige Erfolge zu erzielen.  

 

Bei meiner Arbeit berufe mich auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich in den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. und den Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften wiederfinden.


Möchten Sie eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen?

 

Viele Krankenkassen unterstützen die Ernährungsberatung als eine präventive Maßnahme

nach § 20 SGB V bzw. § 20a SGB V im Rahmen der Einzel- und Gruppenberatung oder der betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

Für weitere Fragen oder eine Terminvereinbarung nutzen Sie bitte mein Kontaktformular oder meine telefonischen Sprechzeiten.